Keine Vorabkosten
Immobilie war noch mit Wohnungsrecht belastet
Ein Immobilieneigentümer kann keine vorab entstandenen Werbungskosten geltend machen, wenn das betreffende Objekt noch mit einem Wohnungsrecht belegt ist und der Inhaber dieses Rechts einer Vermietung nicht zustimmt. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste Finanzgerichtsbarkeit Deutschlands entschi