Keine direkte Klage
Einzelner Wohnungseigentümer wollte gegen Verwaltung vorgehen
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann nicht wegen der Verletzung von Pflichten des Verwalters aus dem mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossenen Vertrag gegen den Verwalter vorgehen. Das ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Sache der Gemeinschaft.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeiche