Zwischengelagerte Küche
Bauträger muss bei Verzögerungen dafür aufkommen
Ein Bauträger ist verpflichtet, eine Wohnung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu übergeben. Hält er sich nicht daran, dann können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Schadenersatzansprüche entstehen, die sogar die Zwischenlagerung einer Küche umfassen.
(Oberlandesgericht Düsseldorf,