Infodienst Recht und Steuern

„Wohlfühl-Garage“


Von einem Abstellort für das Auto war wenig zu spüren

Wenn ein Immobilienbesitzer seine Garage so ausbaut, dass sie fast woh­nungsähnlich wirkt, dann kann er sich nicht mehr auf baurechtliche Sonder­vorschriften berufen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verlor ein Betroffener deswegen die Privilegierung als Grenzgarage. (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 6 U 117/20)

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Rohre ohne Anlass gereinigt


Das kann gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen

Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür können des­wegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht via Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. (Amtsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 202 C 181/20)

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Zimmer nur für einen


Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 3 K 2483/20 E)

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Verwalterlos


In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen

Es ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist. Allerdings kann es jederzeit nötig sein, dass Entscheidungen getroffen werden. Deswegen geht mit dem verwalterlosen Zustand grundsätzlich eine Gefährdung der ordnungsgemä­ßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einher. In einem konkreten Fall hatte das Mitglied einer Zweier-WEG auf die Einberufung einer Eigentümer­versammlung gedrängt. Auf Antrag wurde er nach Information des Infodien­stes Recht und Steuern der LBS vom Landgericht Landau dazu ermächtigt, eine solche Versammlung einzuberufen, um dort über die Bestellung eines Notverwalters diskutieren zu können. (Landgericht Landau, Aktenzeichen 5 T 75/21)

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Ärger bei Minusgraden


Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss

„Winter ade, Scheiden tut weh“ – Immobilienbesitzern dürfte dieser Spruch nicht so leicht über die Lippen kommen, denn für sie bedeutet die kalte Jah­reszeit häufig viel Mehrarbeit. Sie müssen die Wege frei von Eis und Schnee halten, denn nur so erfüllen sie ihre gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssi­cherungspflicht.

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Häuser rückten näher


Schweinehalter befürchtete Einschränkungen für den Be­trieb

Die Situation wurde vor Gericht schon Tausend Mal durchgespielt: Nachbarn gehen gegen einen schon länger ansässigen Gewerbebetrieb vor, weil sie dessen Geruchs- oder Geräuschimmissionen als störend empfinden. Ein Schweinehalter aus Niedersachsen wollte deswegen den Spieß umdrehen: Er klagte gegen eine bereits erteilte Genehmigung zum Bau eines Mehrfamilien­hauses. Dadurch könne sein landwirtschaftlicher Betrieb in Zukunft spürbare Beschränkungen erfahren – nämlich dann, wenn jemand vor Gericht klage. Die Justiz teilte diese Befürchtungen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht. Der Neubau sei nicht mit der Begründung möglicher späterer Beschwerden zu verhindern. Die Immissionen der Schweinezucht lägen unter den gesetzlich vorgeschriebenen Werten, den Nachbarn sei das zuzumuten. Zudem hätten insbesondere die hinzukommenden Nachbarn be­reits unter den Bedingungen der Existenz eines landwirtschaftlichen Betrie­bes gebaut.

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Staub verschmutzte Haus


Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fällig

Ein Hauseigentümer darf erwarten, dass die Fassade seines Hauses auf Ko­sten der öffentlichen Hand gereinigt wird, wenn Bauarbeiten an einer nahen Brücke für erhebliche Staubentwicklung gesorgt haben. So entschied nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 11 U 96/21)

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Ernsthafte Befürchtung


Nachbarn hatten Anspruch auf Entfernung von Überwa­chungskameras

Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert. Selbst wenn der Betreiber sensible Bereiche verpixelt, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anbringung solcher Geräte untersagt werden. Das gilt, wenn die Nachbarn ernsthafte Gründe für die Furcht vor einer Überwachung anführen können. (Amtsgericht Bad Iburg, Aktenzeichen 4 C 366/21)

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Alles korrekt im Büro?


Unangemeldetes Erscheinen der Steuerfahndung war nicht verhältnismäßig

Viele Bürgerinnen und Bürger machen Steuervorteile geltend, weil sie ihr häusliches Arbeitszimmer beruflich nutzen. Dabei wird gelegentlich auch ge­schwindelt. Trotzdem darf der Fiskus seine Fahnder nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Regelfall nicht unangekündigt zu einer Wohnungsbesichtigung entsenden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 8/19)

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Alles oder nichts


Ein Vermieter sollte bei der Begründung einer Eigenbedarfskündigung ehrlich sein - oder lieber ganz schweigen

Die Eigenbedarfskündigung verschafft einem Wohnungs- oder Hauseigentümer die Möglichkeit, ein vermietetes Objekt im Bedarfsfalle schnellstmöglich wieder selbst beziehen zu können. Wer aber im Kündigungsschreiben an den Mieter lügt, der riskiert nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern eine Niederlage vor dem Kadi. So erging es zumindest einem Eigentümer vor dem Landgericht München.

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