Infodienst Recht und Steuern

Zwischengelagerte Küche


Bauträger muss bei Verzögerungen dafür aufkommen

Ein Bauträger ist verpflichtet, eine Wohnung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu übergeben. Hält er sich nicht daran, dann können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Schaden­ersatzansprüche entstehen, die sogar die Zwischenlagerung einer Küche um­fassen.

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Regeln der Technik


Bauunternehmen müssen sich strikt daran halten

Eigentlich versteht es sich von selbst, aber die Rechtsprechung betont es in ihren Urteilen immer wieder: Bauunternehmen sind gehalten, sich strikt an die Regeln der Technik zu halten. Tun sie das nicht, handelt es sich nach Infor­mation des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um einen Mangel, für den die Firma haftbar ist.

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Keine Einkommensteuer


Bei Verkauf einer Immobilie aus dem Nachlass

Der Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft ist nicht gleichzusetzen mit dem Erwerb der in der Erbmasse enthaltenen Grundstücke. Aus diesem Grund liegt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn ein Erbe die Anteile anderer Miter­ben erwirbt und später das zum Nachlass gehörende Grundstück verkauft.

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Ping Pong


Nachbarn konnten Tischtennisplatte nicht verhindern

Auf einem Spielplatz, den eine Gemeinde betrieb, wurde eine Tischtennis­platte aufgestellt. Das gefiel einer Anwohnerin gar nicht. Sie forderte entwe­der eine Entfernung der Platte oder eine zeitliche Einschränkung des Spielbe­triebes, um nicht länger erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt zu sein. Unter anderem werde das Sportgerät auch von älteren Jugendlichen und Erwachsenen benutzt – also nicht nur von Kindern, für die es eigentlich ge­dacht sei. Die Justiz ging hier nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem nicht von einer relevanten Störung aus. Von einem Spielplatz gehe nun mal eine bestimmte Geräuschkulisse aus, die als sozialadäquat hingenommen werden müsse.

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Der wichtigste Moment


Rechtliche Streitfälle rund um die Arbeit von Notaren

Beim Notar sind die Menschen meist nur einmal im Leben zu Gast. In der Regel ist das dann der Fall, wenn man eine Immobilie kauft. Deswegen hat dieser Moment etwas ganz Besonderes, denn in ihm entscheiden sich erhebliche Investitionen. Manchmal geben allerdings die Amtshandlungen des Notars auch Anlass zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige dieser Fälle gesammelt.

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Gemischte Verhältnisse


Immobilie war gleichzeitig geschäftlich und privat vermie­tet

Gewerbliche Mietverträge und solche über Wohnraum unterscheiden sich erheblich – zum Beispiel in der Frage des Mieterschutzes. Die Rechtspre­chung musste sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mit der Frage befassen, wie mit einer auf den ersten Blick unklaren Lage umzugehen ist.

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Keine Bindungswirkung


Immobilie wurde in der Vorschenkung zu hoch bewertet

Kommt es zu einem Erbfall, dann müssen zur korrekten Bemessung der Erb­schaftssteuer zuvor getätigte Schenkungen der zurückliegenden zehn Jahre berücksichtigt werden. Doch dabei gilt es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, von Seiten des Erben gegebenenfalls große Vor­sicht walten zu lassen.

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Brennbare Fassade


Behördliche Anordnung richtet sich gegen Eigentümerge­meinschaft

Wenn die Fassade eines Gebäudes aus brennbarem Material besteht, dann hat die Bauaufsicht allen Anlass, dagegen vorzugehen. Doch wie muss das genau erfolgen? Mit dieser Frage musste sich die Fachgerichtsbarkeit ausein­andersetzen. Die Behörde hatte der Eigentümergemeinschaft aufgegeben, die Verkleidung zu entfernen und nach entsprechender Fristversäumnis Zwangsgelder festgesetzt. Die Gemeinschaft vertrat jedoch die Meinung, es sei eine Duldungsverfügung gegen die einzelnen Eigentümer nötig. Doch genau das war nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht erforderlich. Der korrekte Adressat sei die Wohnungseigentümerge­meinschaft. Die Mitglieder seien – jedes für sich genommen – nicht in der Lage, die Gemeinschaft an der Befolgung einer bauaufsichtlichen Verfügung zu hindern.

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Motorrad musste weg


Auf Sonderparkplatz für E-Fahrzeuge hatte es nichts verlo­ren

Die Ausweitung der Elektromobilität zählt seit langem zu den ausgewiesenen Zielen der Bundesregierungen. Sonderparkplätze für E-Fahrzeuge sollen die­se Art der Mobilität attraktiver machen. Deswegen zeigt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung wenig Verständ­nis für Unbefugte, die diese Stellplätze blockieren.

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Schwein & Co.


Wenn Nutztierhaltung und Wohnbebauung kollidieren

Mieter einer Immobilie waren auf die Idee gekommen, drei Wollschweine im Garten des Anwesens zu halten. Dazu hatten sie auch einen kleinen Stall er­baut, in den sich die Tiere zurückziehen konnten. Die Nachbarn im unmittel­bar angrenzenden allgemeinen Wohngebiet störten sich vor allem an den Gerüchen, die von der Schweinehaltung ausgingen. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 966/13) schloss sich dieser Meinung an und untersagte die Nutzung des Gartens als Aufenthaltsort für Schweine.

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Werdende Eigentümer


Sie sind auch ohne Grundbucheintrag zur WEG-Versamm­lung einzuladen

Der Eigentumsübergang bei Immobilien ist stets eine kritische Phase. So musste die Rechtsprechung nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darüber entscheiden, ab wann eigentlich Erwerber zur Eigen­tümerversammlung eingeladen sind.

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Umzug in Pflege-WG


Höchstes Finanzgericht erkannte das als außergewöhn­liche Belastung an

Die Unterbringungskosten in einer Pflege-Wohngemeinschaft können steuerrechtlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste fachlich zuständige Gerichtsinstanz.

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Anhaltspunkte reichen


Behörde durfte vermutlich illegales Bauvorhaben einstel­len

Für eine Baueinstellung genügt es, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die einen Rechtsverstoß wahrscheinlich erscheinen lassen. Die Behörden wa­ren nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegen einen Eigentümer vorgegangen, der ihrer Meinung nach seine gekaufte Immobilie in unzulässigem Umfang sanierte.

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Achtung, Wasserschaden


Versicherer haftet nach Auswahl einer Firma nicht für alles

Nur wenige Tage nach Abschluss einer Hausrat- und Gebäudeversicherung trat der Ernstfall ein. Die Küche der Versicherten war nach einem Leitungs­wasserschaden erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Der Boden war feucht geworden, einige elektrische Geräte waren unbenutzbar. Die Versicherung erkannte den Schaden an, beauftragte eine Fachfirma mit der Ausführung der Arbeiten und bezahlte anschließend insgesamt rund 7.500 Euro. Doch damit war der Geschädigte nicht zufrieden. Er argumentierte, die beauftragte Firma habe schlecht gearbeitet und weitere Schäden verursacht. Deswegen müsse die Assekuranz nun ca. weitere 32.000 Euro leisten. Diese Argumente über­zeugten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den zuständigen Zivilsenat nicht. Es fehlten die entsprechenden Nachweise. Und selbst wenn das beauftragte Unternehmen Fehler begangen haben sollte, müsse diese selbst dafür aufkommen und nicht der Versicherer.

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Unter der Gürtellinie


Wenn Beleidigungen unter Mietern und Eigentümern vor Gericht landen

Zum Glück verläuft der Alltag unter den Bewohnern von Mietshäusern und Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften in der Regel friedlich. Beleidi­gungen zählen zu den absoluten Ausnahmeerscheinungen. Aber sie kommen natürlich vor. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Urteile deutscher Gerichte vor, die sich damit befassen mussten. Meistens geht es darum, was man – gerade noch oder eben nicht mehr – zu seinen Mitmen­schen sagen darf. Die Entscheidungen fallen höchst unterschiedlich aus, weil es oft auch auf die konkreten Rahmenbedingungen ankommt.

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Die Augen offenhalten


Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten

Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mängel, die jedermann bereits beim flüchtigen Begehen erkennen kann, führen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS später nicht zu Schadenersatzansprüchen.

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Grundfläche des Hauses zählt


Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer

Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnflä­che von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch beschränkt.

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Adieu Schottergarten


Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung

Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen Pflanzen und damit auch wenigen Insekten und Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gericht eine deutliche Abfuhr erhalten. Es ging um die Frage, ob zwei 50 Quadratmeter Beete in einem Vorgarten mit Kies und einzelnen Pflanzen rechtlich als „Grünflächen“ zu betrachten sind. Wäre das der Fall gewesen, dann hätten sie den Vorschriften der Bauordnung ent­sprochen und eine Beseitigungsanordnung der Kommune wäre hinfällig gewesen. Doch sowohl Verwaltungs- als auch Oberverwaltungsgericht urteil­ten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass man nicht von Grünflächen sprechen könne. Wesentliches Merkmal müsse hier der „grüne Charakter“ der Gesamtanlage sein. Das sei aber bei einzelnen Koniferen und Sträuchern inmitten einer Kiesfläche nicht der Fall.

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Nur ein Nebenwohnsitz


Trotzdem ein Anspruch auf Untervermietung

Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung durch den Eigentümer haben.

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Christbaum und Feuerwerk


Immobilienurteile rund um das Thema Jahreswechsel

Den meisten Menschen ist sehr daran gelegen, wenigstens zwischen Weih­nachten und Neujahr einige ruhige Tage ohne Aufregung verbringen zu kön­nen. Doch nicht immer lässt sich das verwirklichen. Gerade um das Weih­nachtsfest und um die Silvesternacht herum gibt es einige typische Problem­fälle, die in ähnlicher Form immer wieder auftauchen – vom brennenden Christbaum bis zur verirrten Silvesterrakete. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte vor, die sich mit dieser Thematik befassen.

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