Infodienst Recht und Steuern

Die Augen offenhalten


Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten

Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mängel, die jedermann bereits beim flüchtigen Begehen erkennen kann, führen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS später nicht zu Schadenersatzansprüchen.

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Grundfläche des Hauses zählt


Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer

Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnflä­che von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch beschränkt.

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Adieu Schottergarten


Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung

Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen Pflanzen und damit auch wenigen Insekten und Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gericht eine deutliche Abfuhr erhalten. Es ging um die Frage, ob zwei 50 Quadratmeter Beete in einem Vorgarten mit Kies und einzelnen Pflanzen rechtlich als „Grünflächen“ zu betrachten sind. Wäre das der Fall gewesen, dann hätten sie den Vorschriften der Bauordnung ent­sprochen und eine Beseitigungsanordnung der Kommune wäre hinfällig gewesen. Doch sowohl Verwaltungs- als auch Oberverwaltungsgericht urteil­ten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass man nicht von Grünflächen sprechen könne. Wesentliches Merkmal müsse hier der „grüne Charakter“ der Gesamtanlage sein. Das sei aber bei einzelnen Koniferen und Sträuchern inmitten einer Kiesfläche nicht der Fall.

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Nur ein Nebenwohnsitz


Trotzdem ein Anspruch auf Untervermietung

Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung durch den Eigentümer haben.

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Christbaum und Feuerwerk


Immobilienurteile rund um das Thema Jahreswechsel

Den meisten Menschen ist sehr daran gelegen, wenigstens zwischen Weih­nachten und Neujahr einige ruhige Tage ohne Aufregung verbringen zu kön­nen. Doch nicht immer lässt sich das verwirklichen. Gerade um das Weih­nachtsfest und um die Silvesternacht herum gibt es einige typische Problem­fälle, die in ähnlicher Form immer wieder auftauchen – vom brennenden Christbaum bis zur verirrten Silvesterrakete. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte vor, die sich mit dieser Thematik befassen.

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Jetzt aber flott?


Geleerte Mülltonnen müssen nicht sofort zurückgebracht werden

Es versteht sich von selbst, dass Mülltonnen und -container nach deren Lee­rung nicht allzu lange im Wege stehen sollten. Das kann zu Störungen für Passanten und zu Unfällen führen. Doch ein Vermieter muss die Tonnen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Regelfall nicht un­verzüglich auf ihren Stellplatz zurückbringen.

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Jedem ein Arbeitszimmer


Ehepaar durfte Umzug als Werbungskosten geltend ma­chen

Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. In Zeiten von zu­nehmendem Homeoffice kann auch der Wechsel in eine neue Immobilie mit jeweils einem Arbeitszimmer für die beiden Ehepartner zur beruflichen Sphä­re der Arbeitnehmer gehören. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung entschieden.

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Kinder und Nießbrauch


Befristete Übertragung der Einkunftsquelle ist nicht miss­bräuchlich

Die zeitlich befristete Übertragung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an minderjährige Kinder auf dem Wege des Nießbrauchs stellt keinen Missbrauch dar, wenn daraus keine weiteren steuerlichen Vorteile außer der Verlagerung der Einkunftsquelle entstehen. So urteilte nach Aus­kunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste finanzgerichtli­che Instanz in Deutschland.

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Mini-Windräder


Auch bei Selbstnutzung als privilegiertes Vorhaben zuge­lassen

Es gibt nicht nur riesige Windräder, sondern auch sogenannte Kleinwindan­lagen mit deutlich geringerer Höhe. Ein Eigentümer wollte auf seinem im Außenbereich liegenden Grundstück vier solcher Anlagen mit einer Gesamt­höhe von jeweils 6,5 Metern errichten. Der dabei entstehende Strom sollte nicht ins Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht werden – und zwar für einen ökologisch ausgerichteten Imkereibetrieb. Genau das führte dazu, dass die Behörden nicht mehr von einem baurechtlich privilegierten Vorhaben ausgehen wollten. Davon könne man nur sprechen, wenn die erzeugte Ener­gie der öffentlichen Versorgung diene. Die Verwaltungsrichter sahen das nicht so, weil der Sinn der Privilegierung die Förderung der Windenergie als Beitrag zum Klimaschutz sei. Das sahen sie nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im konkreten Fall als gegeben an.

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Kinder im Haus


Urteile deutscher Gerichte zum Thema Immobilien und Nachwuchs

Kinder sind die Zukunft, das ist unumstritten. Aber im Alltag gibt es dann doch immer wieder Streit, wann und in welchem Umfang Störungen durch sie hingenommen werden müssen. Solche Urteile und auch andere Fälle, die mit Kindern und Immobilien zu tun haben, hat der Infodienst Recht und Steuern der LBS für seine Extraausgabe gesammelt. Die Tendenz der Rechtsprechung ist eindeutig: Dem Nachwuchs ist Raum zu geben, so lange sich die Belästi­gungen nicht jedes übliche Maß übersteigen.

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Teure Kratzer


Mieter musste für hohen Schaden im Aufzug aufkommen

Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenver­kleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ganz schön hoch sein. (Landgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 O 98/21)

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Ausnahme möglich


WEG kann von der eigentlich vorgesehenen Aufteilung der Kosten abweichen

Eine Eigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen die Ko­sten für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums auf die Sondereigen­tümer umlegen. Dabei darf es aber nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht willkürlich zugehen.(Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 91/22)

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Hausnotruf, steuerlich betrachtet


Hilfsmittel zählt nicht automatisch als haushaltsnahe Dienstleistung

Wenn ein Hausnotrufsystem im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die dann wiederum einen Dritten alar­miert, dann zählt das nicht als haushaltsnahe Dienstleistung. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 7/21)

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Weit entfernt


Bei 500 Kilometern müssen Belege an Mieter versendet werden

Wenn es um die Übermittlung von Belegen für die Nebenkostenabrechnung geht, dann streiten Mieter und Vermieter immer wieder mal über die Zumut­barkeitsgrenzen. Ab wann kann man auf einer postalischen Zusendung der Belege bzw. Belegkopien bestehen? Wenn zwischen der vermieteten Woh­nung und dem Aufenthaltsort des Eigentümers 500 Kilometer liegen, dann ist das auf jeden Fall so. Die Rechtsprechung entschied es in einem konkreten Fall nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS so. Der Ver­mieter war dem Anspruch des Mieters auf Belegeinsicht und dessen Forde­rung, die Kopien zu übersenden, nicht nachgekommen und verlor so seinen Anspruch auf Rückzahlung. Der Mieter habe das Recht, fällige Beträge zurück­zubehalten, bis er die gewünschten Informationen erhalte.(Amtsgericht Rheine, Aktenzeichen 10 C 156/22)

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Unter freiem Himmel


Wenn vor Gericht um Garten, Grundstück und Beete gestritten wird

Wie weit in Richtung Nachbarsgarten darf der Bewegungsradius einer Haus­katze sein? Brauchen Mieter zur Gartenpflege einen Geräteschuppen? Was ist juristisch von Schotterbeeten zu halten? Diese drei Fragen und noch einige mehr beantwortet der Infodienst Recht und Steuern der LBS in seiner Extra-Ausgabe. Vorgestellt werden Urteile deutscher Gerichte, die sich mit Streit­fällen befassen, die unter freiem Himmel spielten und die auf außergerichtli­chem Wege nicht zu klären waren.

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Schwamm nicht verschweigen


Trotz erfolgter Beseitigung muss er beim Verkauf erwähnt werden

Nicht nur ein akuter, sondern auch ein beseitigter Befall einer Immobilie mit echtem Hausschwamm stellt einen Sachmangel dar. Wer ihn beim Verkauf des Objekts nicht erwähnt, muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mit Regressforderungen rechnen.(Oberlandesgericht Rostock, Aktenzeichen 3 U 33/21)

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Einzelner kann nicht klagen


Es ging um Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung in der WEG

Es kommt immer wieder vor, dass sich ein einzelner Eigentümer innerhalb einer Gemeinschaft an der vermeintlich zweckwidrigen Nutzung einer Nach­barswohnung stört. Doch seit der WEG-Reform kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in solchen Fällen nur noch die Ge­meinschaft klagen.(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 86/21)

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Datenschutz contra Steuerpflicht


Finanzamt darf Unterlagen zu Mietverträgen anfordern

Es kann den Finanzbehörden nicht verwehrt werden, vom Steuerpflichtigen zur Prüfung diverse Unterlagen wie Mietverträge und dazugehörige Ände­rungsschreiben anzufordern. Dagegen spricht nach Auskunft des Infodien­stes Recht und Steuern der LBS auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht. (Finanzgericht Nürnberg, Aktenzeichen 3 K 596/22)

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Abstand gilt nicht


Nur Außenwände von oberirdischen Gebäuden sind rele­vant

Nachbarn wandten sich gegen den Bau einer Tiefgarage für eine Wohnanlage. Unter anderem argumentierten sie damit, dass durch das geplante Objekt die vorgeschriebenen Abstandsflächen zum benachbarten Grundstück nicht ein­gehalten würde. Doch das wollten die damit befassten Verwaltungsrichter so nicht akzeptieren. Sie erlaubten den Neubau mit folgender Begründung: „Abstandsflächen sind nur von den Außenwänden von oberirdischen Gebäu­den bzw. Gebäudeteilen freizuhalten. Eine Tiefgarage ist nicht abstandsflä­chenrelevant.“ Daneben wiesen die Juristen nach Angaben des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf hin, dass der an- und abfahrende Autover­kehr keine unzumutbare Belastung darstelle – ebenso wenig wie das Rangie­ren in der Garage und ein zweieinhalb Quadratmeter großer Lüftungsschacht im Garten. (Oberverwaltungsgericht NRW, Aktenzeichen 7 A 2967/21)

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Baurecht in der Praxis


Eine Auswahl von Urteilen deutscher Gerichte

Fragen des Baurechts sind häufig ganz entscheidende Fragen für Immobilien­besitzer, denn es geht nicht selten um hohe Geldbeträge. Insbesondere bei Abrissverpflichtungen und Rückbauten kann es teuer werden.

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