Keine Modernisierung
Anbau eines Wintergartens mit Vorsatzbalkon
Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen müssen Mieter hinnehmen, weil dadurch die Wohnqualität spürbar verbessert wird oder auch Energie und Wasser gespart werden können. Ein neuer Wintergarten mit Vorsatzbalkon zählt allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht dazu.
(Amtsgericht Göttingen, Aktenzeichen 26