Tiefergelegte Garage
Veränderte Geländeoberfläche wird zum neuen Maßstab
Für den Bau einer Grenzgarage zum Nachbargrundstück hin gelten bestimmte Vorschriften bezüglich der Wandhöhe. Doch was ist, wenn dieser Neubau „tiefergelegt“ wird? Diese Frage musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit beantworten.
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Akte