Heimkosten, steuerlich gesehen
Finanzgericht erkannte außergewöhnliche Belastung an
Muss der Angehörige eines unterhaltspflichtigen Steuerpflichtigen wegen Pflegebedürftigkeit in einem Heim untergebracht werden, dann können die anfallenden Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit entschieden.