Nachbarn Zutritt gestatten
Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machen
Manchmal ist es unvermeidlich, trotz gesetzlich geschützter Eigentumsrechte ein fremdes Grundstück zu betreten. In solchen wohl begründeten Situationen kann dies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis erfordern. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 199/21)
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