Nur virtuell dabei
Eigentümer muss Online-Teilnahme an Versammlung aktiv einfordern
Eine Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung sind nicht verpflichtet, von sich aus und proaktiv eine Online-Teilnahme an Versammlungen anzubieten. Einzelne Mitglieder der Gemeinschaft, die das begehren, müssen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS selbst aktiv werden und dies einfordern.
(Bu