Rückgängig gemacht
Grundstücksübertragungsvertrag galt nicht mehr
Verträge sind einzuhalten – so lautet ein uraltes Rechtsprinzip. Doch es gibt auch Ausnahmesituationen. Ein heillos zerrüttetes Verhältnis zwischen den Vertragspartnern kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu führen, dass bestimmte Vereinbarungen rückgängig gemacht werden. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U