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Rückgängig gemacht

Rückgängig gemacht

Grundstücksübertragungsvertrag galt nicht mehr

Verträge sind einzuhalten – so lautet ein uraltes Rechtsprinzip. Doch es gibt auch Ausnahmesituationen. Ein heillos zerrüttetes Verhältnis zwischen den Vertragspartnern kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu führen, dass bestimmte Vereinbarungen rückgängig gemacht wer­den. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U

Die Ruh´ ist hin

Die Ruh´ ist hin

Wenn die Lautstärke unter Nachbarn zum Streitfall wird


Wer hat es nicht schon mal erlebt, dass er einen ganzen Sommertag lang im Garten oder auch innerhalb des Hauses durch laute Geräusche um seine Ruhe gebracht wurde? Manchmal ist das so störend, dass man entweder dagegen vorgehen oder flüchten muss.
Der Infodienst Recht und Steuer der LBS hat für seinen Extra-Dienst einige Fälle g

Mieteraustausch

Mieteraustausch

In einer WG ist das nicht immer ohne weiteres möglich


In Wohngemeinschaften gehört es dazu, dass auch mal das eine oder andere Mitglied ausgetauscht wird. Insbesondere bei Studenten versteht sich das von selbst, denn manche wechseln den Studienort und andere machen zwischenzeitlich ihr Examen. Trotzdem bedeutet der Abschluss eines Mietver­trages mit einer Wohngemeinschaft noch nicht aut

Pflege im eigenen Heim

Pflege im eigenen Heim

Steuerliche Anerkennung auch ohne Diplom


Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zu­rückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Aus­kunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass auch bei nicht ausge­bildetem Pflegepersonal eine Abzugsfähigkeit der Ausga

Ein riesiges Kreuz

Ein riesiges Kreuz

Nachbarn mussten sieben Meter hohes Objekt nicht dul­den


Zwar besitzen Wohnungseigentümer gewisse Freiheiten darüber, was sie in ihrem Gartenanteil aufstellen und was nicht. Aber die Grenze des Erlaubten ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erreicht, wenn es sich dabei um ein riesiges Holzkreuz handelt.(Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 25 S 56/21)

Kaum sichtbar, aber geschützt

Kaum sichtbar, aber geschützt

Für ein Gebäudedenkmal galten weiter die Auflagen

Selbst wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude so versteckt liegt, dass es von Passanten gar nicht gesehen werden kann, verliert es seinen besonderen Sta­tus nicht. Die Eigentümer müssen sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem an die Auflagen halten. (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Aktenzeichen 1 S 29/19

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