Kein Grundsteuererlass
Eigentümerin hatte Ursache für Ertragsminderung selbst herbeigeführt
Unter bestimmten, sehr eingeschränkten Umständen ist ein Erlass der Grundsteuer durch die Finanzverwaltung möglich – etwa dann, wenn eine Immobilie kaum Mieteinnahmen einbringt. Diese Möglichkeit entfällt allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn die Ursache durch zurechenbares Ve