Ohne Zugang
Erhebung von Beträgen für Verkehrsanlage scheidet aus
Hat ein Grundstückseigentümer weder Zugang noch Zufahrt zu einer Straße, so kann die Gemeinde von ihm dafür auch nicht wiederkehrende Beiträge fordern. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern die Fachgerichtsbarkeit entschieden. (Verwaltungsgericht Koblenz, Aktenzeichen 4 K 1019/21.KO)
Der Fall: