Familienheim nicht austauschbar
Es kann nicht durch anderes Objekt aus der Erbmasse ersetzt werden
Das steuerfreie Familienheim kann nicht durch ein vergleichbares, ebenfalls zur Erbmasse gehörendes Objekt ersetzt werden. Solch einem Wechsel schob die Fachgerichtsbarkeit laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Riegel vor.
(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 3 K 154/23)
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