Abstand gilt nicht
Nur Außenwände von oberirdischen Gebäuden sind relevant
Nachbarn wandten sich gegen den Bau einer Tiefgarage für eine Wohnanlage. Unter anderem argumentierten sie damit, dass durch das geplante Objekt die vorgeschriebenen Abstandsflächen zum benachbarten Grundstück nicht eingehalten würde. Doch das wollten die damit befassten Verwaltungsrichter so nicht akzeptieren. Sie erlaubten den