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Themen: Bauen, Immobilien

Wechsel bei der LBS Immobilien NordWest: Martin Englert folgt auf Roland Hustert

Wechsel bei der LBS Immobilien NordWest: Martin Englert folgt auf Roland Hustert

Nach mehr als 20 Jahren an der Spitze der LBS Immobilien GmbH NordWest übergibt Roland Hustert zum 1. April 2025 die Geschäftsführung im Bereich Vertrieb an Martin Englert. Damit geht eine Ära zu Ende, in der Hustert maßgeblich zum Erfolg und Wachstum des Unternehmens beigetragen hat.
Roland Hustert war über zwei Jahrzehnte das Gesicht der LBSi NordWest im Bereich Vertrieb. In seiner Amtszeit

Heißer Kaffee

Heißer Kaffee

Vermieter ist nicht für alles verantwortlich zu machen

Die Nutzer einer Ferienwohnung bereiteten sich einen Kaffee zu, doch diese Aktion nahm eine unschöne Wendung. Beim Ergreifen der Glas­kanne löste sich der Henkel und der heiße Kaffee ergoss sich über die am Tisch sitzende sechsjährige Tochter. Das Kind zog sich Verbrennun­gen am Oberkörper und an den Armen zu. Die Eltern forderten im N

Keine Stundung

Keine Stundung


Erbschaftssteuer war fällig, weil Geldmittel vorhanden waren

Wenn zu einem Nachlass auch Geldmittel gehörten, die aber anderwei­tig verwendet wurden, dann kann der Erbe nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine Stundung der Erb­schaftssteuer verlangen.
(Finanzgericht München, Aktenzeichen 4 K 308/20)
Der Fall: Der Miterbe einer Wohnung und e

Nur virtuell dabei

Nur virtuell dabei


Eigentümer muss Online-Teilnahme an Versammlung aktiv einfordern

Eine Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung sind nicht ver­pflichtet, von sich aus und proaktiv eine Online-Teilnahme an Ver­sammlungen anzubieten. Einzelne Mitglieder der Gemeinschaft, die das begehren, müssen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS selbst aktiv werden und dies einfordern.
(Bu

Weiterbau unzumutbar

Weiterbau unzumutbar


Mitglied einer WEG wollte Arbeiten am Objekt erzwingen

Ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft hat zwar prinzipiell einen rechtlichen Anspruch auf die beschlossene und bereits begonnene Errichtung einer Wohnanlage. Wenn dies aber den anderen Eigentü­mern aus finanziellen Gründen unzumutbar ist, dann ist dieses Recht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht

Nicht auszuhalten

Nicht auszuhalten


Schmutz und Müll in Wohnanlagen führen immer wieder zu Prozessen

Wer hätte nicht gerne ein sauberes Wohnumfeld, in dem er sich wohlfühlen kann. Leider ist das manchmal nicht der Fall. Immer wieder bereiten Schmutz und Verwahrlosung in Wohnanlagen Probleme, manchmal sogar nachhaltig. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS beleuchtet einige Streitfälle aus der Gerichtsbarkeit, in den

Sascha Matheis, Sprecher der Geschäftsleitung der LBS Landesbausparkasse Saar

LBS Saar: Bauspardarlehen weiterhin sehr gefragt

Die LBS Landesbausparkasse Saar blickt auf ein bewegtes Jahr zurück, in dem sich das Bausparen einmal mehr als stabiles Finanzierungsinstrument bewährt hat. Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen ist die Nachfrage nach zinsgünstigen Bauspardarlehen weiter stark gestiegen. Insbesondere durch die höheren Marktzinsen haben viele Kundinnen und Kunden von den attraktiven Konditionen ihrer Bausparvert

Haus verschmutzt

Haus verschmutzt


Bienenwachs vom Nachbargrundstück landete an der Fassade

Ein junges Paar betrieb auf seinem Grundstück eine Hobby-Imkerei. Im Zuge dieser Beschäftigung erhitzten die beiden Bienenwachs in einem Druckbe­hälter und beim Öffnen spritzte eine meterhohe Fontäne in die Luft. Das heiße Wachs setzte sich breitflächig auf einem Neubau in der Nachbarschaft fest. Die Immobilie musste unter große

Mutter als Bewohnerin

Mutter als Bewohnerin


Überlassung keine Nutzung „zu eigenen Wohnzwecken“

Wenn Eheleute ihre eigene Wohnung der Mutter unentgeltlich überlassen, dann liegt steuerrechtlich gesehen keine Nutzung „zu eigenen Wohn­zwecken“ vor. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit entschieden.
(Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 14 K 1525/19E; der Bundesfinanzho

Was heißt „Wohnung“?

Was heißt „Wohnung“?


Es ging um die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes

Wenn ein Kaufgegenstand in einem Vertrag als „Wohnung“ bezeichnet wird, dann beinhaltet dies noch nicht zwingend eine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit. Auf diesen feinen Unterschied weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin.
(Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen 6 U 210/22)
Der Fall:

Strandkorb und Spinne

Strandkorb und Spinne


Sie haben auf Gemeinschaftseigentum nichts zu suchen

„Gemeinschaftseigentum“ trägt nicht ohne Grund diesen Namen. Auf derarti­gen Flächen ist innerhalb einer Wohnanlage besondere Rücksicht aufeinan­der zu nehmen. Deswegen verbietet es sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass ein Mitglied auf einer Gemeinschaftsfläche für Nachbarn einsehbar einen Strandkorb

v. l.: Erwin Bumberger, Gerhard Grebler, Marion Mai, Stefan Siebert

LBS Süd gewinnt Marktanteile

Geschäftsentwicklung 2024


+++ Gutes Bausparneugeschäft stärkt Marktstellung +++ Finanzierungsgeschäft im Plus +++ Bauspardarlehen um knapp ein Drittel gestiegen +++ 7,8 Milliarden Euro für den Wohnungsbau +++ EZB-Aufsicht gestartet +++ Betriebsergebnis von rund 55 Millionen Euro
Im vergangenen Jahr konnte die LBS Landesbausparkasse Süd ihr Bausparneugeschäft in einem herausfordernde

Förderung des Wohneigentums: Unter dem Strich nur wenig wert

Förderung des Wohneigentums: Unter dem Strich nur wenig wert

LBS Research: Um die Misere auf dem Wohnungsmarkt zu beheben, hat die Ampelregierung zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Doch wem kommen diese eigentlich zugute? Die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums jedenfalls ist mehr Schein als Sein, wie eine neue Studie von empirica belegt.

Wohnen im Alter

Wohnen im Alter


Wenn Seniorinnen und Senioren vor Gericht um ihre Rechte streiten

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Spätestens mit dem Eintritt der „Boomer“ in den Ruhestand ist das für alle sichtbar. Nicht nur die Gesell­schaft, sondern auch die Rechtsprechung muss sich darauf einstellen, dass immer mehr Menschen altersbedingte Probleme haben – auch beim Wohnen.
Der Infodienst Recht und

Mark Kringel, Geschäftsleiter der LBS Hessen-Thüringen

Mark Kringel zum Mitglied der Geschäftsleitung der LBS Hessen-Thüringen berufen

Zum 1. Februar 2025 wurde Mark Kringel (49) als Mitglied der Geschäftsleitung der LBS Hessen-Thüringen berufen. Er folgt auf Sabine König (51), die zum 01.01.2025 als Vorständin zur LBS Nord-Ost gewechselt ist. In der Geschäftsleitung wird Mark Kringel für die Themen LBS-Vertrieb, LBS-Unternehmensentwicklung und LBS-Organisation verantwortlich sein. Zukünftig führt er die LBS Hessen-Thüringen geme

Fahrstuhlbeschluss

Fahrstuhlbeschluss


Ohne baurechtliche Genehmigungsfähigkeit nicht möglich

Der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls in einen Altbau gilt vielen Eigen­tümern als erstrebenswert, weil sich dadurch der Nutzwert einer Immobilie wesentlich erhöht. Insbesondere ist das dann der Fall, wenn beim Antrag­steller erhebliche körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, die das Trep­pensteigen erschweren. Eigentümer e

Abbruch als Werbungskosten?

Abbruch als Werbungskosten?


Das Finanzamt musste die Ausgaben anerkennen

Wenn der Abbruch eines Gebäudes erfolgt, um das Grundstück als Bauplatz verkaufen zu können, sind die Ausgaben dafür als Werbungskosten bei einem privaten Veräußerungsgeschäft abziehbar. Diese Meinung vertrat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Finanzgerichtsbar­keit.
(Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 10

Schmorgeruch

Schmorgeruch


Subjektive Wahrnehmung des Mieters führt nicht zu Haftung

Wenn der Mieter einer Wohnung subjektiv einen Schmorgeruch wahrnimmt und dies dem Eigentümer meldet, so kann er anschließend nicht für den ergebnislosen Einsatz eines Handwerksbetriebes haftbar gemacht werden. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zivilgerichtsbarkeit entschieden.
(Amtsg

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