Hausnotruf, steuerlich betrachtet
Hilfsmittel zählt nicht automatisch als haushaltsnahe Dienstleistung
Wenn ein Hausnotrufsystem im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24-Stunden-Servicezentrale herstellt, die dann wiederum einen Dritten alarmiert, dann zählt das nicht als haushaltsnahe Dienstleistung. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Rechtsprechung entschied