Ärger um Bettwäsche
Nachbarn störten sich wegen Auslüftens am Fensterbrett
Für viele Menschen gehört es einfach zum Tagesablauf, das morgendliche Auslüften ihrer Bettwäsche am Fensterbrett. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann es ihnen im Regelfall auch nicht untersagt werden.
(Landgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 11 S 85/21)
Der Fall: Die Beklagten wohnten im