Infodienst Recht und Steuern

Trubel um die Kaution


Ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern

Es ist ein alltäglicher Vorgang, dass Mieter beim Abschluss eines Mietvertrages eine Sicherheitsleistung erbringen müssen. Trotz vieler rechtlicher Regelungen und einer Fülle von Grundsatzurteilen gibt es aber in Sachen Kaution immer wieder Streitigkeiten. Meist drehen sie sich um den Zeitpunkt der Rückzahlung, aber durchaus auch um die Art der Hinterlegung und ausstehende Forderungen von Vermieterseite. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema gesammelt. Ein Vermieter muss es sich nicht bieten lassen, dass der Mieter das von ihm errichtete Kautionskonto ohne Rücksprache auflöst und den Geldbetrag abhebt. Solch ein Vorgehen stellt nach Ansicht des Landgerichts München I (Aktenzeichen 14 S 10546/22) eine erhebliche Pflichtverletzung dar und kann zu einer berechtigten Kündigung durch den Vermieter führen. Wenn der Sicherungszweck der Kaution entfallen ist, sprich: wenn dem Vermieter zweifelsfrei keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis zustehen, dann hat der Vertragspartner auch einen Anspruch auf Rückzahlung. Das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen 5 U 816/22) stellte das fest, nachdem es im Übergabeprotokoll geheißen hatte „Übergabe erfolgte im Zustand besenrein! ohne Mängel!“. Hier handle es sich um ein negatives Schuldanerkenntnis des Vermieters. Die Kaution kann keinesfalls dazu dienen, verjährte Schadenersatzforderungen des Eigentümers zu befriedigen, die bis dahin nicht erfolgreich aufgerechnet werden konnten. Hier ging es unter anderem um eine Rolladenreparatur und um eine Überprüfung der Elektroinstallation. Der Mieter musste auf Anordnung des Amtsgerichts Ludwigsburg (Aktenzeichen 3 C 449/22) seine Sicherheitsleistung zurückerhalten. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 184/23) die Rechte von Vermietern bei der Abrechnung von Mietkautionen gestärkt. Es ging um die Frage, ob ein Vermieter auch nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist noch Schadensersatzansprüche gegen die Kaution aufrechnen darf. Der BGH stellte fest, dass diese Frist durchaus auch länger als ein halbes Jahr sein könne. Konkret hatte sich der Vermieter auf Schadensersatzansprüche wegen einer Beschädigung der Wohnung berufen, für deren Begleichung er die Kaution vorsah. Er hatte dabei die Sechs-Monats-Frist um knapp zwei Wochen überschritten. In der Urteilsbegründung legte der BGH Wert darauf, dass man „den Umständen des Einzelfalles“ gerecht werden müsse. Schon Jahre vorher hatte ein Vermieter vor Gericht Erfolg gehabt mit einer Überziehung der Sechs-Monats-Frist. Er selbst war nur mit Verzögerung an die Betriebskostenabrechnung gelangt, weil in dieser Sache ein Rechtsstreit innerhalb der Eigentümergemeinschaft bestanden hatte. Das akzeptierte das Landgericht München I (Aktenzeichen 31 S 11267/17) als Grund für die verspätete Abrechnung. Eine Vereinbarung, die es dem Vermieter gestattet, während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten, ist unwirksam. Hier war es so geregelt, dass der Mieter nach einer Entnahme durch den Vermieter vom Kautionskonto dieses wieder bis zum ursprünglichen Betrag hätte auffüllen müssen. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 234/13) betonte, eine solche Regelung widerspreche dem Treuhandcharakter der Kaution. Wenn eine Immobilie von mehreren Vertragspartnern gemietet war, aber nur einer von ihnen ein Sparkonto als Mietsicherheit angelegt hat, dann kann der Betroffene nach Vertragsende auch alleine auf die Rückgabe des Sparbuchs klagen. So urteilte das Amtsgericht Flensburg (Aktenzeichen 66 C 183/20) und betonte, im konkreten Fall habe es sich wegen der alleinigen Kontoinhaberschaft auch nur um einen Anspruchsinhaber gehandelt, der gegenüber dem Vermieter zur Abwicklung des Pfandrechtsverhältnisses berechtigt ist. Eine Mieterin in Berlin hatte nicht nur die dreifache Nettokaltmiete als Kaution hinterlegt, sondern ein Bekannter hatte gegenüber dem Vermieter auch noch eine selbstschuldnerische Bürgschaft für sie abgegeben. Dies erschien ihm dann doch zu viel und er beantragte wegen einer „Übersicherung“ die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 6 O 70/16) lehnte dies ab, da er die Bürgschaft freiwillig und unaufgefordert abgegeben habe. Ein Mieter zahlte die Kaution versehentlich nicht an den Vermieter, sondern an den Makler. Damit war der Vermieter nicht einverstanden. Er forderte den Betrag vom Mieter und richtete außerdem ein Herausgabeverlangen an den Makler. Letzteres wertete das Landgericht Köln (Aktenzeichen 1 S 297/17) als eine nachträgliche Genehmigung des Geldempfangs durch den Makler. Der Mieter müsse daher nicht noch einmal bezahlen. Wenn ein Wohnraummietverhältnis von einer Insolvenz betroffen ist, dann kann es mit der Kaution erst mal heikel werden. Gibt allerdings der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine so genannte Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung der Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei. Dies gilt gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen IX ZB 45/15) jedenfalls dann, wenn sie die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigt.

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Grün oder nicht Grün?


Garagentor krachte auf ausfahrendes Luxusautomobil

Nicht nur auf öffentlichen Straßen, sondern auch bei der Einfahrt zu privaten Tiefgaragen gibt es gelegentlich Ampeln, die den Verkehr regeln. Und genau darum drehte sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Zivilprozess um ein beschädigtes Auto.

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Legionellen beim Nachbarn


Unterhalb des Grenzwerts gibt es keine Mietminderung

Der Befall der Wasserleitungen einer Immobilie durch Legionellen ist stets sehr ernst zu nehmen, denn dadurch können gefährliche Krankheiten entste­hen. Allerdings führt das Auftreten dieser Bakterien nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht automatisch zur Mietminde­rung.

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Kein Grundsteuererlass


Eigentümerin hatte Ursache für Ertragsminderung selbst herbeigeführt

Unter bestimmten, sehr eingeschränkten Umständen ist ein Erlass der Grund­steuer durch die Finanzverwaltung möglich – etwa dann, wenn eine Immobilie kaum Mieteinnahmen einbringt. Diese Möglichkeit entfällt allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn die Ursache durch zurechenbares Verhalten der Eigentümerin herbeigeführt wurde.

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Rutschiger Nebenweg


Nicht immer ist die Verkehrssicherungspflicht verletzt

Nicht jeder Weg muss vom Eigentümer eines Grundstücks mit derselben Sorgfalt geräumt, gestreut oder von Hindernissen befreit werden. Während es bei zentralen Zugängen durchaus erforderlich ist, sehr akkurat vorzuge­hen, darf man es bei einem selten genutzten Zuweg auch mal etwas großzü­giger angehen. Der konkrete Fall drehte sich um einen unbeleuchteten Stein­weg, der über eine offene Tür von der Garage aus erreichbar war und zur Ter­rasse führte. Eine Nachbarin nutzte ihn, rutschte auf nassen Blättern und Moos aus, verletzte sich (unter anderem Kreuzbeinfraktur) und forderte 20.000 Euro Schadenersatz sowie Schmerzensgeld. Doch durch zwei Instan­zen hindurch wurde ihr nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bereits die beantragte Prozesskostenhilfe verwehrt. Zwar sei ein Eigentümer auch für kleinere Wege verantwortlich, hieß es in der Entschei­dung, aber es wäre „utopisch“, eine Rundum-Vorsorge zu erwarten. Die Ver­letzte hätte angesichts der Umstände selbst etwas mehr Acht geben müssen.

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Wo gekocht wird


Da gibt es gelegentlich auch Streit um Gerüche und Geräte

Für viele, wenn auch längst nicht für alle Wohnungsbesitzer ist die Küche der wichtigste Raum. Dort kochen, backen und bruzzeln sie jeden Tag und wollen natürlich auch ein geeignetes Arbeitsumfeld mit guter Entlüftung, tauglichen Geräten und vielen Entfaltungsmöglichkeiten.

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Schornstein gehört allen


Auch wenn er nur von einem Eigentümer genutzt wird

Der Schornstein eines Gebäudes steht in aller Regel zwingend im Gemein­schaftseigentum. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sogar dann, wenn er nur von einem einzigen Wohnungseigentümer genutzt wird.

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Wer gehört zur Familie?


Eine heikle Frage bei Eigenbedarfskündigungen

Auch wenn es manche Menschen als selbstverständlich betrachten, dass ihre Cousinen und Cousins ein Teil der Familie sind, so gilt das rechtlich nicht in jeder Hinsicht. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zählt dieser Verwandtschaftsgrad bei einer Eigenbedarfskündigung nicht. So wurde es vor kurzem höchstrichterlich entschieden.

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Dauerbrenner Grundsteuer


Eigentümer können wegen überhöhter Beträge widerspre­chen

Die Reform der Grundsteuer hat für viel Unzufriedenheit unter deutschen Immobilieneigentümern geführt. Nicht wenige fühlten sich durch die Neufest­setzungen ungerecht behandelt. Sie waren der Meinung, sie müssten zu viel bezahlen. Laut Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS muss Betroffenen in Extremfällen die Möglichkeit gegeben werden, dass sie die An­gemessenheit eines niedrigeren Wertes nachweisen.

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Verwalter entnahm vorab Geld


Eigentümergemeinschaft hatte Anspruch auf Rückzahlung

Ein Verwalter war langjährig für eine Eigentümergemeinschaft tätig und hatte zudem die Mietverwaltung einiger Sondereigentumseinheiten übernommen. Die Gemeinschaft war mit ihm nicht mehr zufrieden und beschloss am 24. eines Monats seine Abberufung. Am 31. folgte die fristlose Kündigung. Kurz davor überwies er sich vom Konto der WEG einen Betrag in Höhe von fast 26.400 Euro. Er vertrat die Meinung, das stehe ihm als Grundvergütung zu. Doch tatsächlich wäre das Fälligkeitsdatum für diese Zahlung der Erste des Folgemonats gewesen. Die Gemeinschaft klagte auf Rückzahlung und wurde darin nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vom Gericht bestätigt. Hier sei der Tatbestand der Untreue erfüllt, hieß es im Urteil. Daran ändere sich auch nichts, dass der Betrag ohne die erfolgte Kündigung tatsächlich fällig geworden wäre. Auch andere eventuell noch offene Forderungen habe er nicht auf diese Weise aufrechnen dürfen. (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 202 C 6/23)

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Alles sauber, oder was?


Zivilrechtsfälle rund um das Putzen in Immobilien

Probleme mit der Sauberkeit einer Immobilie sind höchst unangenehm für die Nachbarn und den Vermieter. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile gesammelt, die sich mit dieser Thematik befassen. Manchmal geht es dabei auch um die Frage, wer für die Kosten des Putzens aufkommen muss.

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Betreten verboten


Auch Sorgen der Nachbarn berechtigen nicht zur Grenz­überschreitung

Der Schutz des Eigentums wird im deutschen Recht großgeschrieben. Dazu gehört es auch, dass man das Grundstück des Nachbarn nur unter ganz bestimmten, sehr seltenen Umständen ungefragt betreten darf. Die Sorge, dass Bauarbeiten die Wurzeln der eigenen Pflanzen schädi­gen könnten, reicht dazu nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht aus.

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Tiefergelegte Garage


Veränderte Geländeoberfläche wird zum neuen Maßstab

Für den Bau einer Grenzgarage zum Nachbargrundstück hin gelten be­stimmte Vorschriften bezüglich der Wandhöhe. Doch was ist, wenn dieser Neubau „tiefergelegt“ wird? Diese Frage musste nach Informa­tion des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbar­keit beantworten.

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Eigener Hausstand?


Was jüngere und ältere Arbeitnehmer unterscheidet

Die doppelte Haushaltsführung ist eine Belastung, weil man als Berufs­tätiger an zwei Orten lebt und das im Alltag viel Aufwand bedeutet. Sie ist aber auch von Vorteil, weil zahlreiche damit verbundene Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt ein Urteil vor, in dem es um eine junge Arbeitneh­merin ging, die im elterlichen Haushalt ein Zimmer bewohnte.

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Schlüssel war weg


Versicherter blieb auf Einbruchsschaden sitzen

Ein Versicherungsnehmer hatte Wohnungs- und Tresorschlüssel von außen sichtbar in seinem Auto in einer Aktentasche liegen lassen – noch dazu mit Dokumenten, die seine Anschrift erkennen ließen. Kriminelle brachten die Schlüssel in ihren Besitz und stahlen aus der Wohnung Wertgegenstände und Bargeld in Höhe von über 64.000 Euro. Der Bestohlene forderte von seiner Hausratversicherung Scha­denersatz und berief sich auf die „erweiterte Schlüsselklausel“ – also einen Einbruch nach vorherigem Schlüsseldiebstahl. Er konnte jedoch nicht nachweisen, dass er tatsächlich das Auto abgeschlossen hatte, es gab keine Aufbruchsspuren. Daraufhin wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich entschieden, dass die Versicherung keinen Schadenersatz leisten müsse.

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Die geerbte Immobilie


Gerichte müssen über unzählige Zweifelsfragen entschei­den

Eine Immobilie zu erben, das dürfte für viele Menschen ein markantes Ereignis ihres Lebens sein. Denn wahlweise hat man damit für sich persönlich eine Heimstätte gefunden oder ist seiner finanziellen Sorgen ledig. Doch nicht immer gestaltet sich das Erben reibungslos. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte gesammelt, die sich mit Zweifelsfra­gen rund um das Thema Immobilienerbe befassen.

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Schwiegervater half mit


Schwiegervater half mit

Verwandte werden nicht selten auf privaten Baustellen eingesetzt, um den Anteil der Eigenleistung zu erhöhen und das Objekt im Endeffekt preiswerter zu machen. Doch auf die Anerkennung eines Arbeitsunfalls durch die Berufsgenossenschaft darf man dann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht immer hoffen.

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Fehler des Architekten


Er hatte falsche Ratschläge für Fördermittel gegeben

Ein Architekt hatte seine Kunden im Rahmen einer Gebäudesanierung nicht nur technisch beraten, sondern ihnen auch Ratschläge zum Erhalt von Fördermitteln gegeben. Diese waren allerdings nicht korrekt und der Architekt musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dafür haften.

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Keine Vorabkosten


Immobilie war noch mit Wohnungsrecht belastet

Ein Immobilieneigentümer kann keine vorab entstandenen Werbungs­kosten geltend machen, wenn das betreffende Objekt noch mit einem Wohnungsrecht belegt ist und der Inhaber dieses Rechts einer Vermietung nicht zustimmt. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste Finanzgerichtsbarkeit Deutsch­lands entschieden.

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Nicht entlastet


Verwalter hatte keinen Vermögensbericht erstellt

Zur ordnungsgemäßen Verwaltung eines Objekts im Auftrag einer Eigentümergemeinschaft zählt unter anderem die Erstellung eines Vermögensberichts. Ein Verwalter im Raum Frankfurt war dem nicht nachgekommen und hatte den Eigentümern stattdessen nur die Ab­rechnungsunterlagen übersandt. Trotzdem wurde er zunächst in der Versammlung entlastet. Ein Mitglied der Gemeinschaft klagte dagegen vor dem Amtsgericht – und hatte über zwei Instanzen hinweg Erfolg damit. Beide Male lautete das Urteil, dass hier nicht hätte entlastet werden dürfen. Mindestinhalt des Vermögensberichts sei eine Aufstel­lung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens, beschieden sowohl Amts- als auch Landgericht. Erfolgt diese Abrechnung nicht, dann ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Entlastung des Verwalters auch nicht möglich.

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